Rz. 21
Berlit, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Bemerkungen zu den Gesetzentwürfen von Bundesregierung und hessischer Landesregierung für ein neues SGB II und SGB XII, info also 2003 S. 195.
Grube, Das geschlossene Regelsatzsystem und seine neuen "(Schlupf-)Löcher", NDV 1998 S. 298.
Hammel, Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege – Ergänzung oder Ersatz öffentlicher Leistungen?, NDV 2013 S. 474.
ders., Die Pflicht des Sozialhilfeträgers zur einmaligen Leistung für Gebrauchsgüter nach § 21 I a Ziffer 6 BSHG, ZFSH/SGB 1997 S. 648.
Heinz, Abdeckung besonderer Bedarfslagen bei Pflegebedürftigkeit durch Regelungen des SGB XII, PflR 2014 S. 139.
ders., Mehrbedarfszuschläge der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Instrument der Korrektur fehlgeschlagener Betreuung Hilfebedürftiger, ZfF 2009 S. 12.
Krahmer, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Hartz-IV-Gesetze (SGB II und SGB XII): Insbesondere das Beispiel ungedeckten Bedarfs der Hilfe zum Lebensunterhalt bei nicht angespartem oder abhanden gekommenem Arbeitslosengeld II – zugleich ein Beitrag zu § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB II sowie zu § 21 Satz 1 SGB XII, ZfF 2004 S. 178.
Kunkel, Die Gewährung von Beihilfe – eine Anleitung für Praxis und Ausbildung, ZfF 1997 S. 49.
ders., Zur Abgrenzung von laufenden und einmaligen Leistungen – eine Arbeitshilfe, info also 1995 S. 11.
Langer, Fernsehgerät zählt nicht zur Wohnungserstausstattung, RdLH 2011 S. 174.
Mrozynski, Zum Bedeutungsverlust der Abgrenzung von Dauer und Einmaligkeit bei Bedarfen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ZFSH/SGB 2012 S. 75.
ders., Bedarfsdeckung durch laufende und einmalige Leistungen der Sozialhilfe, ZfS 1987 S. 289.
Münker, Ersatz der bei einem vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzug unbrauchbar gewordenen Möbel, jurisPR-SozR 12/2010, Anm. 3.
Palsherm, Neue einmalige Leistungen für orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe, Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe – Diskussionsbeitrag Nr. 24/2011 – v. 28.9.2011, www.reha-recht.de.
Rothkegel, Sozialhilferecht im Umbruch, ZfSH/SGB 2004 S. 396.
ders., Der rechtliche Rahmen für die Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen – insbesondere zur Experimentierklausel des § 101a BSHG, ZfSH/SGB 2002 S. 585 und S. 657.
Schellhorn, Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch – das neue SGB XII, NDV 2004 S. 167.
Schütze, Rechtsprechung zu Mehr- und Sonderbedarfen in besonderen Not- und Sondersituationen, SozSich 2007 S. 113.
Schumacher, Sozialhilfeträger muss keine Restkosten für Zahnersatz tragen – LSG Baden-Württemberg, Urteile v. 27.5.2014, Az. L 2 SO 1625/13 und L 2 SO 1431/14, RdLH 2014 S. 193.
Schwabe, Einzelbeträge aus den Regelbedarfsstufen des SGB II und des SGB XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes ab 1.1.2015, ZfH 2015 S. 1.
Sommer, Ersatzbeschaffung ist keine Erstausstattung, oder?, jurisPR-SozR 5/2015 Anm. 1.
Thum, Einmaliger Bedarf, Anmerkung zum Urteil des BSG v. 18.7.2019, B 8 SO 13/18 R, NZS 2019 S. 916.
Rz. 22
zu Abs. 1:
Bei einer Brille handelt es sich zwar um ein therapeutisches Gerät im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 3. Der Austausch von Brillengläsern eines vorhandenen Brillengestells in Folge zwischenzeitlich verschlechterten Sehvermögens stellt allerdings keine Reparatur im vorgenannten Sinne dar:
BSG, Urteil v. 18.7.2019, B 8 SO 13/18 R, Rz. 11, 14 (m. Anm. Thum, NZS 2019 S. 916).
Zu fehlenden Feststellungen, ob bei dem Arbeitsuchenden als Grundvoraussetzung für einen Anspruch nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II überhaupt ein Bedarf für die Wohnungserstausstattung besteht und ob und ggf. in welchem Umfang durch von Freunden zwischenzeitlich zur Verfügung gestellte Möbel der Bedarf an Wohnungserstausstattung gedeckt wurde sowie zum Umfang des Anspruchs:
BSG, Urteil v. 27.9.2011, B 4 AS 202/10 R.
Eine Wohnungserstausstattung ist auch ohne äußere Änderung der Wohnsituation dann zu gewähren, wenn die bisherige Einrichtung aufgrund eines zeitlich eingrenzbaren außergewöhnlichen Umstandes bzw. eines besonderen Ereignisses unvorhergesehen untergeht, der Grund für den Untergang außerhalb eines Abnutzungsverhaltens liegt und eine Ansparung zur Abdeckung des besonderen Bedarfsfalls daher nicht möglich war hier: Entsorgung der Möbel infolge einer paranoiden Schizophrenie:
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.7.2020, L 7 SO 3313/18, Rz. 30.
Die Kosten für die Anschaffung eines DVB-T2 HD Receivers sind aus dem Regelsatz zu bestreiten:
SG Berlin, Beschluss v. 28.2.2017, S 146 SO 229/17 ER.
Zu den wohnraumbezogenen Gegenständen, die eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen und für die Leistungen zur Wohnungserstausstattung erbracht werden können, zählt bei einem Alleinlebenden auch eine Waschmaschine. Ein alleinstehender Hilfebedürftiger muss sich auch dann nicht auf den Besuch in einem Waschsalon verweisen lassen, wenn sich dieser in unmittelba...