Kurzbeschreibung

Das BMG hat gemeinsam mit dem "Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG)" den "Bundes-Klinik-Atlas" veröffentlicht. Er enthält umfassende, faire und vergleichbare Informationen über den Versorgungsumfang und die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern und soll zunächst für 20 wichtige Versorgungsanlässe verlässliche Angaben liefern.

Allgemeine Informationen

Am 28. März 2024 ist das "Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG)" in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, Patienten verständlich und transparent über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die ärztliche und pflegerische Personalausstattung in den Krankenhäusern zu informieren. Dafür hat das BMG gemeinsam mit dem "Institut für Qualitätssicherung und Transparenz" (IQTIG) ein Online-Informationsangebot aufgesetzt: den Bundes-Klinik-Atlas. Er enthält umfassende, faire und vergleichbare Informationen über den Versorgungsumfang und die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern.

Der Bundes-Klinik-Atlas sieht vor, für zunächst 20 wichtige Versorgungsanlässe verlässliche Angaben zu machen, wie häufig diese in den Krankenhäusern behandelt werden.

Geführt werden die Patienten auf der Startseite über größere Kacheln mit allgemeinen Begriffen wie z.B. "Krebs", "Herz" oder "Knochen und Gelenke". Dahinter werden dann einzelne Erkrankungen und Operationen auf wie Darmkrebs, Brustkrebs, Magenkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Bypass- und Stent-Operationen oder der Einsatz von künstlichen Knie- und Hüftgelenken aufgefächert.

Die Kacheln zu den spezifischen Versorgungsanlässen geben für Krankenhausstandorte und falls gewünscht für eine spezifische Region an, wie häufig sie eine bestimmte Krankheit – etwa Darmkrebs – behandeln. So können Nutzer leicht spezialisierte und weniger spezialisierte Kliniken erkennen: Differenziert wird dabei mit einem Tachosystem, wer überdurchschnittlich viele oder wenige Behandlungen pro Jahr in diesem Bereich macht.

Hinweis

Den Klinik-Atlas stellt der BMG unter www.bundes-klinik-atlas.de zur Verfügung.

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