Rz. 16

Die Leistungen werden erbracht, um Leistungsberechtigten die für sie erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Leistungen sind insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähigen, sie auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern und sie zu befähigen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen (§ 81 SGB IX). Dazu gehören Hauswirtschafts-, Wohn- und Verkehrstraining, Hilfen im Umgang mit anderen Menschen, mit der eigenen Sexualität, in der räumlichen Orientierung etc., ferner institutionalisierte Hilfen in Fördergruppen und Tageseinrichtungen (Palsherm, in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB I, § 28a Rz. 43 m. w. N.).

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