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Diese Leistungen werden gemäß § 82 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dazu gehören insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen.

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