Rz. 20
Besuchshilfen werden unter bestimmten Voraussetzungen erbracht, um dem Leistungsberechtigten den Kontakt zu seinen Angehörigen zu ermöglichen. Dies muss nach § 115 SGB IX im Einzelfall erforderlich sein.
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen