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Rz. 32
In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden:
Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss v. 5.4.2000, GmS-OGB 1/98.
Eine E-Mail ohne digitale Signatur wahrt auf keinen Fall die für eine Zusicherung erforderliche Schriftform:
OVG Lüneburg, Beschluss v. 17.1.2005, 2 PA 108/05.
Zur fehlenden Schriftform eines Widerspruchs, der per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur erhoben wurde:
HessLSG, Beschluss v. 11.7.2007, L 9 AS 161/07 ER.
Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Datei) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO genügt:
BGH, Beschluss v. 15.7.2008, X ZB 8/08.
Zu Sorgfaltspflichten bei Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr:
OVG Koblenz, Urteil v. 27.8.2007, 2 A 10492/07.
Eine nicht qualifiziert elektronisch signierte E-Mail genügt nicht den Formerfordernissen für eine wirksame Berufung. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumens der Berufungsfrist ist nicht zu gewähren, wenn trotz ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung die Berufung durch eine nicht qualifiziert elektronisch signierte E-Mail erfolgt und diese am letzten Tag der Berufungsfrist nach Geschäftsschluss beim Berufungsgericht eingeht, sodass auf den Mangel der Form nicht mehr innerhalb der Berufungsfrist hingewiesen werden konnte:
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10.9.2007, L 4 R 447/06.
Der Hinweis "E-Mail für Rückfragen" stellt keine Eröffnung des Zugangs für Widersprüche dar:
VG Berlin, Urteil v. 2.11.2007, 4 A 243/06.
Ein mittels E-Mail eingelegter Widerspruch gegen einen Bescheid genügt nur dann dem Schriftformerfordernis des § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG, wenn er ...