In der gesetzlichen Rentenversicherung wird unterschieden zwischen der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See kann Träger beider Versicherungszweige sein. Für jeden Versicherten mit Zeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung – und dabei ist 1 Monat mit solchen Zeiten ausreichend – ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständiger Träger. Es werden aber auch "normale" Versicherte ohne knappschaftliche Zeiten von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See versichert und im Leistungsfall betreut. Dann führt sie – wie auch die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Regionalträger – die allgemeine Rentenversicherung durch.
1.1 Durchführung der knappschaftlichen Versicherung
Eine knappschaftliche Versicherung ist durchzuführen für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben oder mit knappschaftlichen Arbeiten. Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, Betriebe der Industrie der Steine und Erden jedoch nur dann, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden. Knappschaftliche Arbeiten sind in § 134 Abs. 4 SGB VI aufgezählte Arbeiten, wenn sie räumlich und betrieblich mit einem Bergwerksbetrieb zusammenhängen, aber von einem anderen Unternehmer ausgeführt werden (z. B. Arbeiten unter Tage).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt nicht nur ein höherer Beitragssatz (2024: 24,7 %) als in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 18,6 %), sondern auch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze (2024: 111.600 EUR jährlich, 9.300 EUR monatlich; 2023: 107.400 EUR jährlich, 8.950 EUR monatlich) bzw. Beitragsbemessungsgrenze/Ost (2024: 110.400 EUR jährlich, 9.200 EUR monatlich; 2023: 104.400 EUR jährlich, 8.700 EUR monatlich).
Beiträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung
Ein Versicherter ist im Jahr 2024 in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt. Er hat ein Brutto-Monatsgehalt von 8.000 EUR.
Auf den Versicherten entfällt der gleiche Beitragsanteil wie für einen Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung, d. h. 744 EUR (9,3 % von 8.000 EUR). Den restlichen Anteil zum Gesamtbeitrag von 1.976 EUR (24,7 % von 8.000 EUR) trägt der Arbeitgeber. Er hat somit eine höhere Beitragsbelastung von 1.232 EUR (15,4 % von 8.000 EUR).
Knappschaftliche Versicherung bei sonstigen Versicherten
In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch Personen versichert, die
- Kinder erziehen und eine Kindererziehungszeit erhalten oder
- aufgrund eines Wehr-/Zivildienstes, des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) oder von Vorruhestandsgeld der Versicherungspflicht unterliegen,
wenn diese im letzten Jahr vor Beginn dieser Zeiten zuletzt wegen einer Beschäftigung in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert waren.
1.2 Höhere/besondere Leistungen
Den höheren Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung stehen auch um 1/3 höhere Rentenleistungen gegenüber. Dies wird in der Rentenberechnung über die Rentenartfaktoren gesteuert. So beträgt z. B. der Rentenartfaktor bei einer Altersrente für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht 1,0 (wie in der allgemeinen Rentenversicherung), sondern 1,3333. Für ständige Arbeiten unter Tage kommt ggf. zusätzlich ein Leistungszuschlag an Entgeltpunkten hinzu.
Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten
Sind Kindererziehungszeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt, dann ergeben sich dafür – wie in der allgemeinen Rentenversicherung – 0,0833 Entgeltpunkte (0,9996 Entgeltpunkte für 1 Jahr). Dies wird erreicht, indem die Entgeltpunkte für die knappschaftlichen Kindererziehungszeiten 0,0625 betragen und sich nach der Multiplikation mit dem Rentenartfaktor (1,3333) ein Wert von 0,0833 ergibt.
Als besondere Leistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung, die wegen der besonderen Schwere und Belastung knappschaftlicher Beschäftigung gewährt werden, sind insbesondere zu nennen: