Neben der vertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit sind Mehrarbeitsstunden zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig geleistet wurden. Unerheblich ist, ob die Mehrarbeitsstunden ohne die Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin geleistet worden wären.

An einer regelmäßigen Verrichtung von Mehrarbeitsstunden fehlt es, wenn im Ausgangszeitraum von 3 Monaten bzw. 13 Wochen während eines Monats nicht jeweils wenigstens eine volle Mehrarbeitsstunde geleistet worden ist. Eine volle Arbeitsstunde kann sich auch durch Zusammenrechnung von Stundenbruchteilen ergeben.

Die Mehrarbeitsstunden, die bei der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu berücksichtigen sind, können nach folgender Formel berechnet werden:

 
Mehrarbeitsstunden im Ausgangszeitraum = regelmäßige wöchentliche Mehrarbeitsstunden
13

Liegen im Ausgangszeitraum unbezahlte Fehlzeiten, ist die regelmäßige wöchentliche Mehrarbeitszeit nach folgender Formel zu berechnen:

 
Mehrarbeitsstunden im Ausgangszeitraum x 7 = regelmäßige wöchentliche Mehrarbeitsstunden
(91 – unbezahlte Fehltage)

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