Begriff

Bezieher von Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld nach dem SGB III haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld finden sich in § 44 Abs. 1 SGB V. Das Entstehen des Anspruchs und seine Höhe richten sich nach § 47b SGB V. Der Anspruch für Bezieher von Bürgergeld wird durch § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V ausgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Kranken- und Unfallversicherung haben in einem Gemeinsamen Rundschreiben dazu Stellung genommen (GR v. 7.9.2022).

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