Das Regelentgelt wird aus dem im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielten laufenden Arbeitsentgelt ermittelt.
Wenn im Bemessungszeitraum ein Arbeitsentgelt erzielt wird, das für Zeiten einer Freistellung vor oder nach der Arbeitsleistung fällig wird (Wertguthaben), dann ist für die Berechnung des Regelentgelts nicht das tatsächliche, sondern nur das der Beitragsberechnung zugrunde liegende und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt maßgebend.
Angesparte Wertguthaben, die nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendet werden (z. B. Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsphase und Auszahlung des bislang angesparten Guthabens in einer Summe), werden bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt. Damit ist auch eine rückwirkende Neuberechnung des Krankengeldes ausgeschlossen.
3.1.1 Arbeitsunfähigkeit bei Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung
Das Regelentgelt wird aus dem im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielten laufenden Arbeitsentgelt ermittelt. Abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann die Berechnung des Regelentgelts jedoch von diesem Grundsatz abweichen.
Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Tritt vor dem Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung eine Arbeitsunfähigkeit ein und besteht noch ein Entgeltfortzahlungsanspruch über den Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung hinaus, ist nach dem Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung das Krankengeld auf der Basis des reduzierten Arbeitsentgelts zu berechnen. Voraussetzung ist, dass die flexible Arbeitszeitregelung trotz Arbeitsunfähigkeit zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt.
Wenn die schriftliche Vereinbarung vorsieht, dass bei Arbeitsunfähigkeit zu Beginn der geplanten flexiblen Arbeitszeitregelung diese nicht oder erst nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit beginnt, ergeben sich für die Krankengeldberechnung keine Besonderheiten. Es ist das (ungekürzte) Arbeitsentgelt des maßgeblichen Bemessungszeitraums zu berücksichtigen.
Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld
Wird bei Beginn einer vereinbarten flexiblen Arbeitszeitregelung Krankengeld bezogen, beginnt die Arbeitszeitflexibilisierung in der Regel erst zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit. Beginnt trotz Krankengeldbezugs vereinbarungsgemäß die flexible Arbeitszeitregelung, kann sich unter Umständen die Höhe des Krankengeldes verändern. Entscheidend sind die im zu beurteilenden Einzelfall geltenden Vereinbarungen und Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Füllt der Arbeitgeber während des Krankengeldbezugs vereinbarungsgemäß kein Wertguthaben auf, ist das aus dem ungekürzten Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen.
Wird das Wertguthaben während des Krankengeldbezugs vom Arbeitgeber vereinbarungsgemäß aufgefüllt, ist das Krankengeld vom Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung an auf der Basis der aktuellen Verhältnisse (reduziertes Arbeitsentgelt) auszuzahlen.
3.1.2 Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitsphase der flexiblen Arbeitszeitregelung
Mit § 47 Abs. 2 Satz 4 SGB V ist sichergestellt, dass Krankengeld nur auf der Basis des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts gezahlt wird. Wurde darüber hinaus Arbeitsentgelt "erarbeitet", das jedoch nicht ausgezahlt, sondern für Zeiten einer Freistellung angespart wird, bleibt dieses bei der Ermittlung des Regelentgelts unberücksichtigt. Maßgebend ist ausschließlich das im Bemessungszeitraum der Beitragsberechnung zugrunde liegende und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt. In Fällen flexibler Arbeitszeitgestaltung gilt als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit die Arbeitszeit, die dem gezahlten Arbeitsentgelt entspricht. Diese weicht in aller Regel von der vertraglich vereinbarten tatsächlichen Arbeitszeit ab.
Das Regelentgelt wird auch dann nach den "reduzierten" Werten berechnet, wenn beim Beginn der Arbeitsunfähigkeit noch kein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum mit "reduzierten" Werten vorliegt.