Krankengeldberechnung mit Einmalzahlungen

Einmalzahlungen von Arbeitgebern können das Krankengeld erheblich beeinflussen. Diese Zahlungen, die nicht an konkrete Arbeitsleistungen gebunden sind, werden bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt und erhöhen so die finanzielle Absicherung während der Arbeitsunfähigkeit.

Bekommen Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern Einmalzahlungen, werden diese auch bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt.  Einmalzahlungen erhöhen daher bei folgenden Arbeitsunfähigkeiten das Krankengeld.

Was sind Einmalzahlungen?

Einmalzahlungen sind Arbeitsentgelte, die aus einem bestimmten Anlass gezahlt werden und keiner Arbeitsleistung zugeordnet sind. Dazu gehören Weihnachtsgeld, zusätzliche Monatsgehälter, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Jubiläumszuwendungen und weitere Beihilfen.

Welche Einmalzahlungen werden berücksichtigt?

Die Krankenkasse berücksichtigt alle Einmalzahlungen, die in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurden. Wichtig ist, dass nur Einmalzahlungen in der Höhe berücksichtigt werden, für die Beiträge abgeführt wurden. Es ist nicht nötig, dass die Versicherung oder das Beschäftigungsverhältnis bereits für diesen Zeitraum zuvor bestanden hat. Auch Einmalzahlungen von anderen Arbeitgebern oder während der Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse werden einbezogen.

Wie werden Einmalzahlungen berücksichtigt?

Bei der Berechnung des Krankengeldes ermittelt die Krankenkasse das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt zunächst aus dem laufenden Arbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen (Regelentgelt). Die beitragspflichtigen Anteile der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Kalendermonaten werden separat zusammengerechnet. Der 360. Teil dieser Gesamtsumme ergibt den Hinzurechnungsbetrag. Diesen Betrag addiert die Krankenkasse zum Regelentgelt.

Die gleiche Berechnung erfolgt für den kalendertäglichen Netto-Hinzurechnungsbetrag. Da es kein Netto zu den Einmalzahlungen gibt, wird dies rechnerisch im Verhältnis zwischen dem Regelentgelt und dem Nettoarbeitsentgelt nachvollzogen.

Auswirkung auf die Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des kumulierten Regelentgelts, darf aber 90 Prozent des kumulierten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Die Hinzurechnungsbeträge für die Einmalzahlung beeinflussen direkt die Höhe des Krankengeldes. Um eine Besserstellung durch hohe Einmalzahlungen zu vermeiden, ist das Krankengeld auf das Nettoarbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt.

Die Höhe nicht falsch interpretieren

Missverständnisse entstehen, wenn der Kontoauszug einen anderen als erwarteten Wert anzeigt. Es könnte erwartet werden, dass kein Entgeltausfall entsteht, wenn das Krankengeld durch die Einmalzahlung dem Nettoarbeitsentgelt entspricht. Dies ist jedoch ein Trugschluss, weil das Krankengeld oft dem erwarteten Auszahlbetrag gleichgesetzt wird. Das gesetzlich definierte Krankengeld ist ein Bruttowert. Hiervon sind die Versichertenanteile zu den Beiträgen zur Sozialversicherung abzurechnen.