Funktionelle Schädigungen und Beeinträchtigungen der Aktivitäten auf Seiten der Patientin oder des Patienten, die sich im Krankenhaus so erheblich auswirken, dass sie die medizinische Notwendigkeit einer Begleitung im Krankenhaus nach § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a SGB V begründen.

Die in diesen Fallgruppen aufgezählten Schädigungen und Beeinträchtigungen mit ihren erheblichen Auswirkungen begründen sowohl jeweils für sich alleine als auch in ihrer Kombination die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson. Entsprechendes gilt auch für Schädigungen und Beeinträchtigungen, die sich in vergleichbarem Umfang auf die Krankenhausbehandlung auswirken und in dieser Anlage unter den Kriterien nicht ausdrücklich benannt sind.

Fallgruppe Kriterien

Fallgruppe 1

Begleitung zum Zweck der Verständigung

Erhebliche oder komplette Beeinträchtigung der Kommunikation, insbesondere im Bereich

  1. Kommunizieren, Sprechen, nonverbale Mitteilungen, Konversation und Gebrauch von Kommunikationsgeräten und -techniken oder
  2. der kognitiv-sprachlichen Funktion

    1. mit mangelnder Fähigkeit, die eigene Symptomatik oder Befindlichkeiten, wie Schmerzen oder Wünsche, deuten, beschreiben oder verstehen zu können oder
    2. mit mangelnder Fähigkeit, die Informationen und Anweisungen des Behandlungsteams des Krankenhauses wahrnehmen, verstehen oder umsetzen zu können.

Fallgruppe 2

Begleitung zum Zweck der Unterstützung im Umgang mit durch die Krankenhausbehandlung verbundenen Belastungssituationen, insbesondere bei fehlender Kooperations- und Mitwirkungsfähigkeit

Schädigungen globaler oder spezifischer mentaler Funktionen, die sich insbesondere in Form von

  1. motorisch geprägten Verhaltensauffälligkeiten,
  2. eigen- und fremdgefährdendem Verhalten,
  3. Abwehr oder Verweigerung pflegerischer und anderer medizinischer Maßnahmen,
  4. Wahnvorstellungen, ausgeprägten Ängsten und Zwängen,
  5. Antriebslosigkeit somatischer oder psychischer Genese oder
  6. sozial inadäquaten Verhaltensweisen
in erheblichem Ausmaß äußern.

Fallgruppe 3

Begleitung zum Einbezug in das therapeutische Konzept während der Krankenhausbehandlung oder zur Einweisung in nach der stationären Krankenhausbehandlung weiterhin notwendige Maßnahmen

Erhebliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen, insbesondere

  1. gemäß der Fallgruppen 1 oder 2,
  2. neuromuskuloskeletaler und bewegungsbezogener Funktionen,
  3. der Atmungsfunktionen oder
  4. der Funktion der Nahrungsaufnahme, insbesondere des Schluckens.

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