Die Krankenkassen stellen den Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung[1] und erheben die zur solidarischen Finanzierung erforderlichen Beiträge von Mitgliedern und Arbeitgebern.[2]

Für familienversicherte Angehörige[3] werden keine Beiträge erhoben.[4]

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