Künstler können je nach Ausgestaltung der Verhältnisse selbstständig Tätige[1] oder Arbeitnehmer[2] sein. Typische Fälle der Arbeitnehmereigenschaft bei künstlerischer Tätigkeit sind die in einem festen Vertragsverhältnis stehenden Schauspieler, Sänger und Musiker an Theatern, ebenso die hauptberuflichen Dirigenten, das Chorpersonal, Ballettpersonal, Regisseure.

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