Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung einer Sozialpädagogin mit den Aufgabenbereichen Adoptionsvermittlung und Pflegekinderbereich

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Übertragung von Aufgaben der Adoptionsvermittlung und des Pflegekinderbereichs (PKD) auf eine Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung entspricht zwei Arbeitsvorgängen mit jeweils 50 % der gesamten übertragenen Tätigkeit; beide Arbeitsvorgänge sind jedoch voneinander zu trennen, da sie zu völlig unterschiedlichen Ergebnisse führen - während die Adoption den dauerhaften Verbleib des Kindes in einer Familie mit statusrechtlichen Folgen zum Ziel hat, dient die Betreuung und Vermittlung von Pflegekindern dem vorübergehenden Aufenthalt in anderen Erziehungseinheiten ohne statusrechtliche Folgen.

2. Eine mit der Adoptionsvermittlung und im Pflegekinderbereich beschäftigte Sozialpädagogin ist in die Entgeltgruppe S 14 TVöD (VKA) eingruppiert, wenn entweder beide oder einer der von ihr wahrgenommenen Arbeitsvorgänge in diese Entgeltgruppe einzugruppieren ist; gemäß § 22 Abs. 1 BAT-O ist die Arbeitnehmerin in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeit sie ausübt.

3. Die qualifizierende Anforderung eines Tatbestandsmerkmals muss innerhalb eines Arbeitsvorgangs nur in einem näher zu bestimmenden "rechtserheblichen" Ausmaß erfüllt werden; zur Einordnung des Arbeitsvorganges Pflegekinderbereichs bedarf es keiner Wahrnehmung der Entscheidungen zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung zu 100 %.

 

Normenkette

BAT-O § 22 Abs. 1-2; TVöD Anlage C Entgeltgruppe S. 14

 

Verfahrensgang

ArbG Halle (Saale) (Entscheidung vom 22.02.2012; Aktenzeichen 9 Ca 2522/10 E)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.02.2016; Aktenzeichen 4 AZR 485/13)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin und Berufungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10 E - abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte und Berufungsbeklagte verpflichtet ist, der Klägerin und Berufungsklägerin ab dem 01.11.2009 Vergütung nach der Entgeltgruppe S 14 Stufe 5 TVöD (VKA) zu zahlen und die monatlich anfallenden Bruttovergütungsdifferenzen zwischen den Entgeltgruppen S12 Stufe 5 und S14 Stufe 5 TVöD (VKA) monatlich mit 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, und zwar jeweils zum 1. des Folgemonats. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte und Berufungsbeklagte zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 TVöD (VKA) mit Wirkung vom 01. 11. 2009.

Die am ... geborene Klägerin ist bei der beklagten Stadt seit dem 01. 08. 1988 als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt, zuletzt im Amt für Kinder, Jugendliche und Familie. Die Klägerin ist Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung. Auf das Arbeitsverhältnis finden nach übereinstimmenden Angaben die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Anwendung.

Die Klägerin ist im streitgegenständlichen Zeitraum in der Adoptionsvermittlung und im Pflegekinderbereich (PKD) eingesetzt.

Neben dem PKD gibt es den allgemeinen sozialen Dienst (ASD). Bei der Beklagten existiert die Verfahrensvorschrift Nr. 113 "ASD/PKD/WJH bei Hilfe gemäß § 33 SGB XIII und IO gemäß § 42 SGB XIII in Pflegefamilien", Bl. 144 ff. d. A.. Diese Verfahrensvorschrift ist von der Amtsleiterin ... gezeichnet. Sie wird bei der Beklagten hinsichtlich der Zuständigkeiten und Abgrenzung des ASD vom PKD angewendet.

In der am 13. November 2008 von der Beklagten erstellten Stellenbeschreibung (vgl. Bl. 5 ff. d. A.) für die Aufgaben der Klägerin heißt es, soweit hier von Interesse:

...

2.

Adoptionsvermittlung

2.1.

Herkunftsfamilien:

- Beratung und Belehrung der Herkunftseltern und deren nachgehende Begleitung

- qualitative und rechtswirksame

50 %

2.2.

Kind:

- Recherchen zum Kind und dessen Biografie, psychosoziale Diagnose, medizinischer Status und Prognose)

Vorbereitung und Durchführung des Adoptionsverfahrens

2.3.

Bewerber:

- Prüfung und Vorbereitung der Adoptionsbewerber (Eignungsbericht, Bewerberseminar)

- ganzheitliche Sicherung optimaler Bedingungen für alle am Prozess

2.4.

Eignungsfeststellung, Vermittlungsentscheidung, Adoptionsverfahren und Adoptionsbegleitung: - vormundschaftsgerichtliches Verfahren (Gutachtliche Stellungnahme, Homestudie bei Auslandsbeteiligung, Klärung von Zuständigkeiten, Einwilligungserklärungen, Anträge auf Ersetzung der elterlichen Einwilligung, Zusammenstellung von Urkunden und Korrespondenzen)

- Zusammenarbeit mit verschiedenen an der Adoptionsvermittlung beteiligten Stellen

- Adoptionsverfahren mit Auslandsbeteiligung

- Aufnahme des Kindes und Adoptionsbeteiligung

- Adoptionsbegleitung nach Adoptionsausspruch (Nachbetreuung)

Beteiligten

2.5.

Identitätssuche:

- Unterstützung adoptierter Erwachsener und heranwachsenden Adoptivkindern bei Identitätssuche und Biografie

2.6.

Besondere Fallgruppen:

- Babynest, anonyme Geburt, Kinder mit besonderen Bedürfnissen, Adoption durch Verwandte oder S...

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