Pflegestützpunkte werden von den Pflege- und Krankenkassen zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten eingerichtet. Die zuständige oberste Landesbehörde hat der Errichtung von Pflegestützpunkten zuzustimmen.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge