Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden
Orientierungssatz
Die Aussetzung eines Verfahrens wegen bereits anhängiger Verfassungsbeschwerde-Verfahren (in analoger Anwendung des § 114 Abs 2 SGG) kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht.
Fundstellen
Dokument-Index HI1664912 |
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