Leitsatz (amtlich)
1. § 10 BRAGebO regelt das Verfahren zur Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit für alle Gerichtsbarkeiten.
2. Es gelten deshalb auch im sozialgerichtlichen Verfahren der Beschwerdewert von 100,- DM und die Beschwerdefrist von zwei Wochen.
3. Durch ein Beschwerdeverfahren wegen der Wertfestsetzung veranlaßte außergerichtliche Kosten sind in entsprechender Anwendung von § 25 Abs 4 S 2 GKG nicht zu erstatten.
Fundstellen
Breith. 1995, 893 |
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