Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Pflegeversicherung. Beitragsbemessung. abgetretene Versorgungsbezüge. keine Kürzung des Bruttobetrages. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Bei der Beitragsbemessung zur Kranken- und Pflegeversicherung ist ein im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich abgetretener Betrag der Versorgungsbezüge nicht in Abzug zu bringen. Dies verstößt weder gegen Art 3 Abs 1 GG noch gegen Art 14 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 20.08.2001; Aktenzeichen 1 BvR 487/99)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668534

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