Entscheidungsstichwort (Thema)
Untätigkeitsklage. Verlängerung des dreimonatigen Entscheidungszeitraums
Orientierungssatz
Der Dreimonatszeitraum ist um die Zeiträume zu verlängern, in denen die Verwaltungsbehörde durch sachgerechte Ermittlung daran gehindert war, innerhalb von drei Monaten über den Widerspruch zu entscheiden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1668811 |
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