Entscheidungsstichwort (Thema)

Untätigkeitsklage. Verlängerung des dreimonatigen Entscheidungszeitraums

 

Orientierungssatz

Der Dreimonatszeitraum ist um die Zeiträume zu verlängern, in denen die Verwaltungsbehörde durch sachgerechte Ermittlung daran gehindert war, innerhalb von drei Monaten über den Widerspruch zu entscheiden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668811

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