Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsarztrecht. Vertrag auf Bundesebene. Bindung des Rechtsmittelgerichts. örtliche Zuständigkeit. Sozialgericht. Berufungsverfahren. Verweisung durch Urteil

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein über den Bereich einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hinaus für mehrere KVen einheitlich geltender Vertrag ist kein "Vertrag auf Bundesebene".

2. Die Bindung des Rechtsmittelgerichts gemäß § 17a Abs 5 GVG tritt nicht ein, wenn das Sozialgericht trotz Rüge der örtlichen Zuständigkeiten nicht vorab durch Beschluß gemäß § 17a Abs 3 GVG entschieden hat.

3. Im Berufungsverfahren ist durch Urteil die Verweisung an das örtlich zuständige Sozialgericht auszusprechen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670984

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