Begriff

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) stellen eine spezielle Form der ärztlichen Zusammenarbeit dar, bei der Vertragsärzte oder angestellte Ärzte fächerübergreifend kooperieren. Es kann vereinfacht dargestellt von einer fächerübergreifenden Gemeinschaftspraxis gesprochen werden, in der beispielsweise Hausärzte, Internisten, Hautärzte, Chirurgen, Psychotherapeuten und/oder andere Fachärzte unter einem Dach zusammenarbeiten. Auch zertifizierte Praxisnetze können ein MVZ gründen oder sich daran beteiligen. Die Medizinischen Versorgungszentren orientieren sich auch an Erfahrungen der früheren ostdeutschen Polikliniken, die einen vergleichbaren Versorgungsansatz verfolgten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung bzw. die Gründung und Zulassung als MVZ regelt § 95 SGB V.

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