Der Vorstand wird aus dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin/dem Stellvertreter gebildet und

  • führt die Geschäfte des MD,
  • stellt den Haushaltsplan auf und
  • vertritt den MD gerichtlich und außergerichtlich.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge