Der MD unterstützt die Krankenkassen bei
der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit von
- Hilfsmitteln und häuslicher Krankenpflege sowie
- Haushaltshilfe (z. B. Satzungsregelung "akute und schwere Erkrankung"),
- Arzneimittelverordnungen insbesondere bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (sog. Off-label-use),
- Heilmittelverordnungen insbesondere bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls[1] und Langfristverordnungen.
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