Begriff

Werden während des Bezugs von Arbeitslosengeld Einkommen aus Nebenerwerbstätigkeiten erzielt, werfen diese die Frage auf, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (Arbeitslosigkeit) überhaupt noch besteht oder ggf. die Einkommen aus diesen Tätigkeiten anzurechnen sind. Durch die Nebenverdienstbescheinigung müssen die entsprechenden Verhältnisse nachgewiesen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Rechtsgrundlage für das Ausstellen der Nebenverdienstbescheinigung findet sich in § 313 SGB III. Die Grundlage für das elektronische Übermitteln befindet sich in § 313a SGB III. Gegen den Arbeitgeber des Beschäftigten kann sich bei falsch ausgestellter oder unterlassener Ausstellung der Nebenverdienstbescheinigung ein Schadensersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit ergeben. Außerdem kann eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) für den Arbeitgeber, Auftraggeber oder Leistungsbezieher nach § 404 Abs. 2 Nr. 20 SGB III vorliegen.

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