Eltern, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Voraussetzung für diese Leistung der Krankenkasse ist, dass einem Elternteil die Führung des Haushalts wegen Krankheit nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Zudem muss im Haushalt ein Kind leben, das zu Beginn der Hilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Diese Leistung geht der Hilfe des Jugendamtes vor.[1]

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