Die Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenversicherung[1], der gesetzlichen Rentenversicherung[2] oder der gesetzlichen Unfallversicherung[3] sind umfassend und ohne besondere Abgrenzungsregelungen zu erbringen. Sie beinhaltet die Versorgung des gesamten Haushalts. Deshalb besteht keine Notwendigkeit im Rahmen der häuslichen Pflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung sicher zu stellen. Das Pflegegeld kann neben der Haushaltshilfe beansprucht werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?