Begriff

Versicherte haben bei einem Gesundheitsschaden infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Pflegeleistungen gegenüber dem Unfallversicherungsträger.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Pflegeleistungen des Unfallversicherungsträgers ist § 44 SGB VII.

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