Hilfsmerkmale sind:

 

1.

Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,

 

2.

für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Name und Anschrift der Pflegeeinrichtung,

 

3.

für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 das Kennzeichen für den Leistungsträger,

 

4.

Name, Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

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