Hilfsmerkmale sind:
1. |
Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen, |
2. |
für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Name und Anschrift der Pflegeeinrichtung, |
3. |
für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 das Kennzeichen für den Leistungsträger, |
4. |
Name, Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person. |
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