Ist der Pflegebedürftige privat kranken- und pflegeversichert, zahlt die Privatversicherung für die Pflegeperson die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung.

Ist der Beschäftigte privat krankenversichert, erhält er auf Antrag einen Zuschuss zu seinem PKV-Beitrag in Höhe des Arbeitgeberanteils bei Versicherungspflicht, höchstens jedoch die tatsächliche Höhe.[1]

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