Der Beitragszuschlag für Kinderlose kommt nur für Personen zum Tragen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Beitragsentlastung bezieht sich jedoch auf die Erziehungsleistung der Eltern. Diese ist unabhängig vom Alter der Eltern. Daher gilt die Beitragsentlastung auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.[1]

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