Sachverhalt
Am 1.4.2025 nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung als Mitarbeiter in der Produktion auf. Es handelt sich um die erste Beschäftigung des Arbeitnehmers im Inland. Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden in der Woche.
Er hat folgende Einnahmen:
- Stundenlohn: 35,27 EUR
- Überstunden: 43,59 EUR je Stunde (in der Vergangenheit ca. 2 Stunden/Woche)
- Steuer- und beitragsfreie Nachtarbeitszuschläge: monatlich 50 EUR
- Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld: ein durchschnittlicher Monatslohn ohne Überstunden (jeweils im November)
- Vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld: 1.000 EUR (jeweils im Juni)
Ist der Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig oder krankenversicherungsfrei?
Ergebnis
Umrechnung Stundenlohn in durchschnittlichen Monatslohn |
(Grundregel: 13 Wochen entsprechen stets 3 Monaten) |
Arbeitsentgelt (35,27 EUR x 38 Std. x 13 Wochen : 3 Monate) |
5.807,79 EUR |
Überstunden (43,59 EUR × 2 Std. x 13 Wochen : 3 Monate) |
377,78 EUR |
Monatlich gesamt |
6.185,57 EUR |
Berechnung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt |
Arbeitslohn (5.807,79 EUR × 12 Monate) |
69.693,48 EUR |
Überstunden (377,78 EUR × 12 Monate) |
+ 4.533,36 EUR |
Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) |
+ 600,00 EUR |
Weihnachtsgeld |
+ 5.807,79 EUR |
Urlaubsgeld |
+ 1.000,00 EUR |
Jahresarbeitsentgelt gesamt |
81.634,63 EUR |
Abzgl. Nachtzuschläge |
- 600,00 EUR |
Abzgl. Überstundenvergütung |
- 4.533,36 EUR |
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt |
76.501,27 EUR |
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (76.501,27 EUR) des Arbeitnehmers überschreitet die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 EUR). Er ist ab Beschäftigungsbeginn krankenversicherungsfrei. Wegen der erstmaligen Beschäftigungsaufnahme im Inland besteht ein einmaliges Wahlrecht, einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beizutreten (Beitrittsfrist 3 Monate, hier bis 30.6.2025). Nutzt der Arbeitnehmer diese Frist nicht, bleibt ihm nur die Wahl, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Schließt er keine private Krankenversicherung ab, kommt kraft Gesetzes eine "Auffangversicherung" (Versicherungspflicht für zuletzt Nichtversicherte) zustande. Dabei entscheidet sich die Zuordnung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung danach, wo der Beschäftigte zuletzt versichert war.