Zusammenfassung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Leistungen ihrer Krankenkasse mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Auch für Privatversicherte stehen Zusatzpolicen zur Verfügung. Ob sie diese beim eigenen Versicherungsunternehmen oder einem anderen Anbieter vereinbaren, steht dem Versicherten frei.
Die Kriterien für die Annahme des Antrags sowie für den Beitrag sind bei Verträgen, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, der Leistungsumfang, das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Für Neuabschlüsse gelten nach dem 21.12.2012 die sog. Unisextarife. Hier wird das Geschlecht bei der Kalkulation nicht mehr berücksichtigt.
Zu berücksichtigen sind üblicherweise bestimmte Wartezeiten. Erst nach 3 bzw. 8 Monaten (bei Zahnersatz, Entbindungen und Psychotherapie) kann die Versicherung in Anspruch genommen werden.
Das Versicherungsvertragsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die private Krankenzusatzversicherung. Regelungen zur Kostenübernahme bei Behandlungen im Ausland sowie zur geförderten Pflege-Zusatzversicherung sind im SGB V enthalten.
1 Private Krankenzusatzversicherung
GKV-Mitglieder können die Leistungen ihrer Kasse mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Auch für privat Versicherte stehen Zusatzpolicen zur Verfügung. Ob sie diese beim eigenen Unternehmen oder einem anderen Anbieter vereinbaren, steht ihnen frei.
Vertragsabschluss vor dem 21.12.2012
Die Kriterien für die Annahme des Antrags sowie für den Beitrag sind bei Verträgen, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden,
- der Leistungsumfang,
- das Alter,
- das Geschlecht und
- der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
Vertragsabschluss nach dem 21.12.2012
Für Neuabschlüsse gelten nach dem 21.12.2012 die Unisextarife. Hier wird das Geschlecht bei der Kalkulation nicht mehr berücksichtigt.
Berücksichtigung von Wartezeiten
Zu berücksichtigen sind üblicherweise bestimmte Wartezeiten. Erst nach 3 bzw. 8 Monaten (bei Zahnersatz, Entbindungen und Psychotherapie) kann die Versicherung in Anspruch genommen werden.
Wurde die Zusatzversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vermittelt, gelten ebenfalls die genannten Aufnahmekriterien der privaten Krankenversicherung (PKV). Aufgrund der Kooperationsvereinbarungen zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Kasse kann jedoch beispielsweise auf die Wartezeit oder eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Offerte des privaten Kooperationspartners ihrer Krankenkasse nicht annehmen. Sie sollten vor einer Entscheidung auch die Angebote anderer Privatversicherer prüfen.
Keine Wartezeit bei Auslandspolicen
Für Auslandsreisekrankenversicherungen gelten keine Wartezeiten, sie müssen lediglich vor der Abreise abgeschlossen worden sein.
Selbstbehalte, Beitragsrückerstattungen oder Anwartschaften gibt es bei den Zusatzpolicen nicht.
1.1 Krankentagegeld
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige können ihr Krankentagegeld nur privat absichern. Versicherbar ist das volle Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Die Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Kassen hingegen ist für Pflicht- und freiwillig Versicherte doppelt beschränkt: Auf 70 % des Bruttogehalts und auf die Beitragsbemessungsgrenze. Die Differenz zum tatsächlichen Nettoeinkommen kann ein gesetzlich Versicherter über eine private Tagegeldpolice ausgleichen.
Der Auszahlungsbeginn des privaten Krankentagegelds kann frei gewählt werden, etwa nach der ersten, der dritten oder der sechsten Krankheitswoche. Privatversicherte Arbeitnehmer benötigen eine Police erst nach Ende der Lohnfortzahlung, Selbstständige möglicherweise eher, da sie keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Je später der Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns liegt, desto preiswerter ist der Vertrag.
Private Versicherung des Krankengelds durch Selbstständige
Selbstständige, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können ihr Krankentagegeld alternativ privat versichern. Beim Verzicht auf das gesetzliche Krankengeld zahlen sie bei der gesetzlichen Kasse den ermäßigten Beitragssatz von bundeseinheitlich 14,0 % der beitragspflichtigen Einnahmen zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Keine zeitliche Begrenzung der Krankengeldzahlung
Das Krankengeld der GKV darf maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit ausgezahlt werden. Für das private Krankentagegeld gibt es keine Fristen: Gezahlt wird entweder bis zur Gesundung oder bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.
1.2 Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus
Eine Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus beinhaltet die freie Krankenhauswahl, die Behandlung durch die Chefärzte und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
1.3 Zahnersatzzusatzversicherungen
Die GKV zahlt für Zahnersatz sogenannte Festzuschüsse, die zum Teil deutlich unter den realen Kosten liegen. Zudem werden die Festzuschüsse auf Grundlage der Aufwendungen für die Regelversorgung berechnet. Für höherwertigen Zahnersatz gibt es keine höheren Zuschüs...