1Die folgenden Bewilligungsschritte sind möglich. 2Eine Überschreitung des mit den jeweiligen Bewilligungsschritten festgelegten Therapieumfangs ist für die folgenden Verfahren nur zulässig, wenn mit der Beendigung des Bewilligungsschrittes das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, aber begründete Aussicht auf Erreichung des Behandlungsziels bei Fortführung der Therapie besteht. 3Es sind grundsätzlich die zugehörigen Höchstgrenzen einzuhalten:
3. |
Verhaltenstherapie bei Erwachsenen
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4. |
Systemische Therapie bei Erwachsenen
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6. |
Verhaltenstherapie von Kindern
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7. |
. Systemische Therapie bei Kindern
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9. |
Verhaltenstherapie bei Jugendlichen
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10. |
Systemische Therapie bei Jugendlichen
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