(1) 1Die Therapeutin oder der Therapeut zeigt der Krankenkasse eine Akutbehandlung spätestens mit ihrem Beginn auf dem Formular PTV 12 an. 2In dem Formular PTV 12 werden Versichertennummer, Datum des Behandlungsbeginns und Diagnose (endständig) angegeben. 3Zudem wird angegeben, dass vor Beginn der Akutbehandlung mindestens 50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde innerhalb der letzten vier Quartale durchgeführt wurden oder Ausnahmetatbestände nach § 11 Abs. 7 der Psychotherapie-Richtlinie vorliegen.

 

(2) 1Nach § 13 Abs. 2 der Psychotherapie-Richtlinie kann die Akutbehandlung als Einzeltherapie in Einheiten von mindestens 25 Minuten bis zu 24 Mal je Krankheitsfall gemäß § 21 Abs. 1 BMV-Ä durchgeführt werden. 2Bei der Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen kann es zur Erreichung des Therapieziels notwendig sein, relevante Bezugspersonen einzubeziehen; die für diese Einbeziehung vorgesehene Anzahl der Einheiten soll ein Verhältnis von 1:4 zur Anzahl der Einheiten der Versicherten oder des Versicherten möglichst nicht überschreiten. 3Die in diesem Verhältnis für die Einbeziehung der Bezugspersonen vorgesehene Anzahl der Einheiten ist der Anzahl der Einheiten für die Akutbehandlung der Versicherten oder des Versicherten hinzuzurechnen. 4Die Regelungen nach Satz 2 und 3 gelten für Menschen mit einer geistigen Behinderung gemäß § 1 Abs. 4 Psychotherapie-Richtlinie entsprechend.

 

(3) 1Sofern sich an die Akutbehandlung eine Richtlinientherapie gemäß § 15 Psychotherapie-Richtlinie anschließen soll, kann ein entsprechender Antrag erst nach Beendigung der Akutbehandlung im Rahmen der probatorischen Sitzungen gestellt werden. 2Die erbrachten Stunden der Akutbehandlung werden auf das Therapiekontingent einer Richtlinientherapie gemäß § 15 Psychotherapie-Richtlinie angerechnet.

 

(4) 1Eine Akutbehandlung parallel zu einer laufenden Richtlinientherapie gemäß § 15 Psychotherapie-Richtlinie ist ausgeschlossen. 2Eine Akutbehandlung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung einer Richtlinientherapie ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

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