Auch zu Beginn und im Verlauf der Teilhabeplanung ist der Leistungsberechtigte über

  • die Verwaltungsabläufe und weiteren (zeitlichen) Vorgehensweisen,
  • Funktion und Einzelheiten des Teilhabeplans,
  • die Möglichkeiten einer Teilhabeplankonferenz und deren Ausgestaltung

zu beraten. Insbesondere ist ihm aufzuzeigen, welche Leistungen unter Berücksichtigung seiner individuellen Beeinträchtigungen der Aktivitäten und/oder Teilhabe für ihn in Betracht kommen und welcher Rehabilitationsträger bzw. welches Integrationsamt oder Jobcenter hierfür zuständig ist.

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