Fast spiegelbildlich zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte wird die Hochwertung abgebaut. Zeiten in den neuen Bundesländern ab 1.1.2025 erfahren keine Hochwertung der Verdienste mehr. Das Abschmelzen der Hochwertung erfolgt in 7 Schritten mit je 0,014 (1,4 %). Für die Zeit ab 2019 gelten folgende Faktoren:

 
Zeitpunkt Umrechnungswert nach Anlage 10 zum SGB VI
1.1.2019 1,0840
1.1.2020 1,0700
1.1.2021 1,0560
1.1.2022 1,0420
1.1.2023 1,0280
1.1.2024 1,0140
1.1.2025 Keine Hochwertung mehr

Für die Jahre bis 2018 werden entsprechend der bisherigen Praxis die vorläufigen und endgültigen Hochwertungsfaktoren in der Anlage 10 zum SGB VI bestimmt.

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