Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) werden ebenfalls in 7 Schritten an die Höhe der jeweiligen Westwerte angeglichen, beginnend ab dem Jahr 2019. Systematisch betrachtet, erhöhen sich diese Werte durch die Abschmelzung des Hochwertungsfaktors.

Durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) steigt die Beitragsbelastung der Versicherten und der Arbeitgeber im entsprechenden Verdienstbereich.

Ab dem Jahr 2025 gelten in Ost und West dann einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen und eine einheitliche Bezugsgröße (abgeleitet aus den Westwerten).

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