Um den Umgang der Pflegekassen und der privaten Versicherungsunternehmen mit den aus den Beratungsbesuchen gewonnenen Erkenntnissen transparent und einheitlich zu gestalten, ist eine standardisierte Dokumentation erforderlich. Die standardisierte Dokumentation wird wie folgt umgesetzt:

  • Die zuständige Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen hat das übermittelte beleglesefähige Formular der entsprechenden Pflegeversichertennummer zuzuordnen.
  • Die angeregten Maßnahmen und Erkenntnisse aus den Beratungsbesuchen sind von der zuständigen Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu dokumentieren.
  • Enthält das Formular nur eingeschränkte oder keine Angaben, die eine Aufbereitung, Bewertung und Nutzung von Erkenntnissen zulassen, muss die zuständige Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen dies ebenso dokumentieren. In Betracht kommt, dass

    • die pflegebedürftige Person der Übermittlung der Angaben zur Sicherstellung der Pflege- und Betreuungssituation an die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen nicht zugestimmt hat;
    • die pflegebedürftige Person der Übermittlung der von der Beratungsperson ausgesprochenen Empfehlungen zur Verbesserung der Betreuungs- und Pflegesituation an die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen nicht zugestimmt hat;
    • die Einschätzungen zur Pflege- und Betreuungssituation aus Sicht der pflegebedürftigen Person sowie der Pflegeperson und aus Sicht der Beratungsperson nicht dokumentiert sind, weil die pflegebedürftige Person der Weitergabe dieser Daten nicht zugestimmt hat.
  • Nach Einschätzung der Beratungsperson ist die Pflege- und Betreuungssituation sichergestellt.

    ( ) Ja ( ) Nein

  • Werden aus Sicht der Beratungsperson Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation angeregt?

    ( ) Nein, es werden keine Maßnahmen angeregt.

    ( ) Ja, es werden folgende Maßnahmen angeregt:

    • ( ) Pflegekurs/-schulung
    • ( ) Tages-/Nachtpflege
    • ( ) Kombinationsleistung
    • ( ) Angebote zur Unterstützung im Alltag
    • ( ) Ambulante Pflegesachleistungen
    • ( ) Pflege-/Hilfsmittel/technische Hilfen
    • ( ) Verhinderungspflege
    • ( ) Wohnraumanpassung
    • ( ) Kurzzeitpflege
    • ( ) erneute Pflegebegutachtung
    • ( ) Rehabilitationsleistungen
    • ( ) weitere Maßnahmen
    • ( ) Freistellungsmöglichkeiten Pflegezeit/Familienpflegezeit
  • Aus Sicht der Beratungsperson ist eine weitergehende Beratung nach § 7a SGB XI angezeigt.

    ( ) Ja ( ) Nein

  • Die pflegebedürftige Person wünscht eine weitergehende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

    ( ) Ja ( ) Nein

  • Die pflegebedürftige Person hat der Übermittlung der Angaben zur Sicherstellung der Pflege- und Betreuungssituation an die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen zugestimmt.

    ( ) Ja ( ) Nein

  • Die pflegebedürftige Person hat der Übermittlung der genannten Empfehlungen zur Verbesserung der Betreuungs- und Pflegesituation an die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen zugestimmt.

    ( ) Ja ( ) Nein

  • Die pflegebedürftige Person hat der Verarbeitung der übermittelten Ergebnisse des Beratungsbesuches zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zugestimmt.

    ( ) Ja ( ) Nein

  • ( ) Die für die pflegebedürftige Person getroffenen Einschätzungen sind nicht dokumentiert, weil sie der Weitergabe dieser Daten nicht zugestimmt hat.
  • Wurde von der Pflegekasse oder von dem privaten Versicherungsunternehmen auf Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation hingewirkt?

    • ( ) In dem Beratungsbesuch wurde keine Maßnahme angeregt.

      Es wurden folgende Maßnahmen angeboten:

      ( ) Pflegekurs/-schulung

      ( ) Tages-/Nachtpflege

      ( ) Kombinationsleistung

      ( ) Angebote zur Unterstützung im Alltag

      ( ) Ambulante Pflegesachleistungen

      ( ) Pflege-/Hilfsmittel/technische Hilfen

      ( ) Verhinderungspflege

      ( ) Wohnraumanpassung

      ( ) Kurzzeitpflege

      ( ) erneute Pflegebegutachtung

      ( ) Rehabilitationsleistungen

      ( ) weitere Maßnahmen

      ( ) Freistellungsmöglichkeiten Pflegezeit/Familienpflegezeit

  • Die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen hat der pflegebedürftigen Person eine Pflegeberatung angeboten.

    ( ) Ja ( ) Nein

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?