Rz. 112b
Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzen die nationalen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten und ermöglichen insbesondere gezielte Förderungen innerhalb des Programms, die zumeist nach nationalen Rechtsvorschriften ansonsten nicht möglich oder schwieriger wären.
In der Förderperiode bis 2020 gehörten zu den besonders wichtigen Fördermöglichkeiten die Sozialpartnerprogramme zur Fachkräftesicherung, die teilweise auch frühere Fördermöglichkeiten fortschreiben (insbesondere zur Weiterbildung und Gleichstellung). Gegenstand der Maßnahmen war die systematische Weiterbildung, unterstützt durch den Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen, die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen, die Entwicklung von Branchendialogen sowie von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen und Karrierewegplanungen. An- und ungelernte Personen, geringqualifizierte Menschen sowie ältere Arbeitnehmer und Frauen standen im Mittelpunkt. Auch wenn die Förderung innerbetrieblich ausgerichtet ist, diente sie doch maßgeblich dazu, die Beschäftigung grundsicherungsgefährdeter Menschen zu stabilisieren und aufrechtzuerhalten.
Integrationsarbeit durch ESF-Mittel zielen insbesondere auf Kooperationsverbünde der öffentlichen Verwaltung mit Betrieben zur Kompetenzbündelung und Verbesserung der Integrationschancen gerade von langzeitarbeitslosen Menschen, Migranten und Flüchtlingen. Ziel ist der Zugang zum Arbeitsmarkt auch für Asylsuchende, geduldete Menschen und Flüchtlinge.
Beim ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II wurden bis zum Ende der Eintrittsphase am 31.12.2017 mehr als 20.000 Programmeintritte erreicht. Die Ausfinanzierung laufender Förderungen dauert bis zum 31.12.2020 an (vgl. BT-Drs. 19/4634). Bis zum 31.12.2017 fanden über 16.000 Eintritte in das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt statt (vgl. BT-Drs. 19/4639). Dieses Programm ist zum 1.1.2019 letztlich in die Neuregelungen der §§ 16e, 16i aufgegangen.
Rz. 112c
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird künftig als "ESF Plus" wichtigstes Finanzierungs- und damit auch Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen sein. Für die ESF Plus-Förderung des Bundes 2021-2027 werden insgesamt mehr als 2 Mrd. EUR an europäischen Mitteln zur Verfügung stehen. Hauptziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule Sozialer Rechte (ein Katalog wesentlicher Grundsätze der Beschäftigungs- und Sozialpolitik) in die Praxis umzusetzen. Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen.
In der Förderperiode 2021 bis 2027 soll der neue ESF Plus noch stärker auf den Gedanken eines sozialeren Europas ausgerichtet und den bisherigen ESF, den bisherigen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, die Jugendbeschäftigungsinitiative und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation unter einem Dach zusammenfassen.
Inhaltlich soll der ESF Plus insbesondere
- die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung,
- aktive Inklusion,
- die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
- den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen,
- die soziale Integration von Benachteiligten und der am stärksten benachteiligten Personen
fördern.
Mittel aus dem ESF Plus müssen zudem auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland thematisch konzentriert eingesetzt werden. Die Mittel sollen insbesondere zur Bewältigung der Herausforderungen in den "Länderspezifischen Empfehlungen (LSE)", für "Soziale Inklusion" und den am stärksten benachteiligten Personen, zur Bekämpfung von Kinderarmut, zur Förderung von Jugendlichen sowie zum Aufbau von Kapazitäten bei Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen eingesetzt werden.
Bei der inhaltlichen Programmierung sind die Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnungen zu berücksichtigen. Dementsprechend wird sich die ESF Plus-Bundesförderung – neben den bereits beschriebenen Vorgaben zur thematischen Konzentration – an den Grundprinzipien der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) orientieren. Für die inhaltliche Programmierung ist des Weiteren relevant, dass der Handlungsbedarf anhand einer sozioökonomischen Analyse dargelegt werden muss.
Das ESF-Plus-Bundesprogramm wurde am 5.5.2022 als erstes ESF-Plus-Programm in der Europäischen Union durch die Europäische Kommission genehmigt. In Deutschland erhalten Bund und Länder bis 2027 insgesamt rund 6,56 Mrd. EUR aus dem ESF. Davon fließen rund 2,22 Mrd. Euro in das ESF Plus-Bundesprogramm und rund 4,34 Mrd. Euro in die ESF Plus-Aktivitäten der Bundesländer. Die Mittel werden auf Bundes- und Landesebene kofinanziert.
Die Auftaktveranstaltung für das durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und das BMAS geförderte Programm "WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" fand im Juni 2023 statt.