Rz. 12

Bezieher von Krankengeld sind vom WAG ausgeschlossen. Das bedeutet nicht, dass arbeitsunfähig erkrankte Bauarbeiter kein WAG erhalten können. In die Förderung einbezogen sind die Arbeitnehmer, wenn sie während des Bezuges von WAG arbeitsunfähig erkranken oder Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall besteht bzw. ohne den witterungsbedingten Arbeitsausfall bestehen würde (Leistungsfortzahlung, vgl. 2.3).

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