Rechtsgrundlage

SGB III § 223 Förderungsausschluß und Rückzahlung

Die §§ 222a, 223 und 224 sind durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) als Folge der Neufassung der Vorschriften zum Eingliederungszuschuss in den §§ 217 bis 222 zum 1.1.2004 aufgehoben worden.

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