Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schell, SGB IX § 61a Budget für Ausbildung / 2.4 Gemeinsame Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen (Abs. 4)

Hans-Peter Schell†
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 14

Mit Abs. 4 ist wie auch beim Budget für Arbeit eine rechtliche Grundlage geschaffen worden, Unterstützungsleistungen sowie die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Betreuung gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Damit wird ermöglicht, dass mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam etwa die Fachdienste zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – insbesondere angesprochen sein können hier die im Auftrag der Integrationsämter handelnden Integrationsfachdienste – in Anspruch nehmen können. Damit werden auch die Ausbildungsbetriebe entlastet, die mehrere Menschen mit Behinderungen in Ausbildung beschäftigen, weil sonst ggf. mehrere Unterstützer im Betrieb anwesend wären.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (für Rentner) / 2 Privat versicherte Rentner
    2.486
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 1.6 Einnahmen aus Kapitalvermögen/Vermietung/Verpachtung
    2.383
  • Krankengeld (Dauer des Anspruchs) / 2 Hinzutritt einer weiteren Krankheit
    1.525
  • Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (für Rentner)
    1.109
  • Krankengeld (Zusammentreffen mit Rente)
    1.014
  • Krankengeld (Dauer des Anspruchs) / 3 Blockfristen
    931
  • Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.3 Krankenversicherung
    886
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 1.8 Ehegatteneinkommen/Einkommen des Lebenspartners
    704
  • Ruhen des Leistungsanspruchs (Krankenversicherung) / 7 Beitragsrückstände
    596
  • Krankengeld (Berechnung und Zahlung) / 2 Bemessungszeitraum
    577
  • Krankengeld (Anspruch) / 1.3 Freiwillig versicherte Arbeitnehmer
    522
  • Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes
    514
  • Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.3 Sterbemonat
    476
  • Entgeltpunkte (Beitragszahlung bei Abfindungen)
    474
  • Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.6 Mindesterfordernisse
    430
  • Freiwillige Krankenversicherung (Sozialhilfeempfänger)
    421
  • Erstattungsansprüche gegenüber Arbeitgebern
    415
  • Beitragspflichtige Einnahmen
    396
  • Erlass von Forderungen
    378
  • Krankengeld (Berechnung und Zahlung) / 4 Arbeitsentgelt nach Monaten/anderen Einheiten
    372
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
Inklusion: Gleichberechtigt und selbstbestimmt
Feuerwehrmann von Eva Häberle
Bild: Eva Häberle/laif

Das neue Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, von Bundestag und Bundesrat unlängst auf den Weg gebracht, soll künftig mehr schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung bringen. Welche Rechte schwerbehinderter Menschen muss der Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis kennen und beachten? 


Inklusion: Wer Beschäftigungspflicht nicht nachkommt, zahlt ab 2025 höhere Ausgleichsabgaben
Arbeiten Rollstuhl Inklusion
Bild: Marcus Aurelius / pexels

Das "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts" ist seit dem 1. Januar 2024 vollständig in Kraft getreten. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen. Arbeitgeber, die jetzt ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen 2025 mit höheren Ausgleichsabgaben rechnen.


So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.5 Gemeinsame Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen
Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.5 Gemeinsame Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen

  Rz. 14 Mit Abs. 4 ist eine rechtliche Grundlage geschaffen, Unterstützungsleistungen sowie die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Damit wird ermöglicht, dass mehrere ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sozialwesen Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Haufe Semigator
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren