Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. freiwilliges Mitglied. Beitragsbemessung. sonstige Einnahmen. Unterhaltszahlungen ua für angemessene Versicherung

 

Orientierungssatz

1. Die vom geschiedenen Ehemann einer Versicherten geleisteten Unterhaltszahlungen sind bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse als sonstige Einnahmen der Beitragsbemessung zugrundezulegen.

2. Das gilt auch für Unterhaltszahlungen, die dazu dienen, die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit sowie - bei einem Unterhaltsanspruch nach § 1570 bis 1573 oder § 1576 BGB - die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters und der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu decken.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668052

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