Entscheidungsstichwort (Thema)
Begründetheit eines einstweiligen Rechtsschutzbegehrens. Überweisung einer Rente auf das falsche Konto. erhebliche Mitverantwortung des Post Renten Services
Orientierungssatz
1. Zur Begründetheit eines einstweiligen Rechtsschutzbegehrens eines Rentenberechtigten, der im Rahmen einer beabsichtigten Änderung des Rentenauszahlungskontos zuerst eine falsche Bankverbindung angibt, der jedoch anschließend rechtzeitig auf die korrekte Bankverbindung hinweist und dessen Rentenzahlbetrag vom Post Renten Service ungeachtet dessen trotzdem auf das falsche Konto überwiesen wird.
2. Die Zahlung eines Leistungsträgers auf ein anderes als vom Leistungsempfänger bestimmtes Konto entfaltet grundsätzlich keine Tilgungswirkung (vgl BSG vom 14.8.2003 - B 13 RJ 11/03 R = SozR 4-7610 § 362 Nr 1).
Tenor
1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben dafür Sorge zu tragen, dass die für den Antragsteller und den Monat März 2016 bestimmte Rente wegen Erwerbsminderung unverzüglich auf dessen Konto bei der Bank ... BIC: W.. IBAN: DE66 ... überwiesen wird.
2. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben dafür Sorge zu tragen, dass die laufende Rente des Antragstellers wegen Erwerbsminderung zukünftig wieder auf dessen Konto bei der ..., BIC: C..., IBAN: DE85 ... ausgezahlt wird
Gründe
I. Der Antragsteller (Versicherungsnummer: ...) bezieht von der Antragsgegnerin eine laufende Rente wegen voller Erwerbsminderung (rechtskräftig gewordener Gerichtsbescheid des Sozialgerichts ( SG ) Koblenz vom 14.06.2007, Az: ...; Rentenhöhe seit Juli 2015: 775,23 Euro netto / Monat). Die laufende Rente wird vom Renten Service der D. P. AG (im Folgenden: Renten Service) ausgezahlt.
Der Antragsteller lebt mit seiner Ehefrau C. L. und dem 15-jährigen, schulpflichtigen L. L. in einem gemeinsamen Haushalt. C. L. bezieht von der Antragsgegnerin aus eigener Versicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Rentenhöhe seit Juli 2015: 746,60 Euro netto/Monat); L. L. erhält ein monatliches Kindergeld in Höhe von 190,00 Euro.
Am 08.03.2016 teilte der Antragsteller dem Renten Service mit, dass seine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zukünftig nicht mehr auf sein Konto bei der ..., BIC: C..., IBAN: DE85 …, sondern auf das (am 07.03.2016 eröffnete) Konto bei der ..., BIC: W..., IBAN: DE66 ... ausgezahlt werden solle.
Am 11.03.2016 vermerkte der Renten Service diese vom Antragsteller gewünschte Änderung des Auszahlungswegs der Rente.
Am 23.03.2016 erreichte den Antragsteller das Schreiben des Renten Service vom 16.03.2016, in dem dieser die Änderung des Zahlungswegs (..., IBAN: DE66 ...) bestätigte.
Beim Lesen dieser Änderungsmitteilung des Renten Service bemerkte der Antragsteller, dass er dem Renten Service eine (aus seiner Sicht) falsche IBAN mitgeteilt hatte: DE66 ... . Daraufhin setzte sich der Antragsteller sofort telefonisch mit der Antragsgegnerin in Verbindung und unterrichtete diese über seinen Fehler bei der Mitteilung der IBAN seines Kontos bei der … , BIC: W… . In diesem Kontextteilte der Antragsteller der Antragsgegnerin die richtige IBAN (DE66…) mit.
Darüber hinaus informierte der Antragsteller, nachdem er von der ... (Anmerkung: Bank) erfahren hatte, dass dort ein Konto mit der IBAN DE66 ... existiert, am 23.03.2016 den Renten Service telefonisch darüber, dass er Anfang März 2016 im Rahmen der Mitteilung seines neuen Rentenkontos bei der ... eine falsche IBAN (DE66 ..) angegeben habe und dass die richtige IBAN DE66 ... laute.
Ferner beschaffte sich der Antragsteller am 23.03.2016 telefonisch von der ... (Anmerkung: Bank) eine "Bestätigung", in der die Bank noch am selben Tag per E-Mail-Anhang bestätigte, dass der Antragsteller dort ein Konto mit der IBAN DE66... führe.
Sodann sandte der Antragsteller unter Angabe seiner Rentenversicherungsnummer, seiner vollständigen Anschrift, seiner E-Mail-Adresse und seiner Mobil-Telefonnummer sowie unter Bezugnahme auf am 23.03.2016 mit Mitarbeitern des Renten Service geführte Telefonate am 24.03.2016 per Telefax ein Schreiben vom selben Tag an den Renten Service, dem er als Anlage die vorgenannte "Bestätigung" der ... (Anmerkung: Bank) vom 23.03.2016 beifügte. Sein Schreiben leitete der Antragsteller mit der in großem, fettem Schriftbild gehaltenen Vorbemerkung
"DRINGEND - KONTOÄNDERUNG falscher IBAN"
ein. Er betonte sinngemäß, es sei dem Renten Service zumutbar, innerhalb der bis zur Überweisung der für den Monat März bestimmten Rente (im Folgenden: März-Rente) eine Auszahlung auf das "falsche" Konto bei der ... mit der "falschen" IBAN ... zu stoppen und die Überweisung dieses Rentenbetrags auf das "richtige" Konto bei der ... mit der "richtigen" IBAN DE66 ... zu veranlassen. Abschließend bat der Antragsteller den Renten Service um umgehende schriftliche Mitteilung per E-Mail oder Telefax, wie er (Renten Service) vorzugehen gedenke.
Dieses zweiseitige Telefax wurde dem Renten Service laut "Transmission report" am 24.03.2016 um 9.31.37 Uhr erfolgreich übermittelt.
Nachdem der Antragsteller...