Träger sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften[2] [Bis 31.12.2023: Personengesellschaften], die Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.

[1] Anzuwenden ab 01.01.2002.
[2] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) vom 10.08.2021. Anzuwenden ab 01.01.2024.

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