Soweit die Bundesregierung die Umsetzung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" der Bundesagentur überträgt, erstattet der Bund der Bundesagentur abweichend von § 363 Absatz 1 Satz 2 die durch die Umsetzung entstehenden Verwaltungskosten.

[1] § 417 geändert durch Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14.07.2020. Anzuwenden ab 17.07.2020.

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