Ausbildungsprämie: Bundesprogramm unterstützt Betriebe

Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" schützt Ausbildungsbetriebe und Azubis in der Coronakrise. Pandemiebetroffene Betriebe können für Ausbildungen, die 2021/2022 gestartet sind, noch bis zum 15. September 2022 Prämien beantragen.

Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" hat die Bundesregierung dazu beigetragen, den Ausbildungsmarkt in den Ausbildungsjahren 2020/2021 und 2021/2022 zu stabilisieren. Über das Programm können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Coronakrise betroffen sind, Zuschüsse erhalten. Für 2022 stehen für das Bundesprogramm noch 185 Millionen Euro zur Verfügung.

Prämien zur Erhaltung und Schaffung von Ausbildungsplätzen 

KMU mit 499 Mitarbeitern, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen, können - wenn sie ihr Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern-  für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Ausbildungsprämie erhalten. Für das Ausbildungsjahr 2021/2022 beträgt die Höhe der Prämie 4.000 Euro.

Unternehmen, die ihr Angebot an Ausbildungsplätzen sogar erhöhen, erhalten für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag eine "Ausbildungsprämie plus" in Höhe von 6.000 Euro.

Der Ausbildungsbetrieb muss von der Coronakrise erheblich betroffen sein. Die Ausbildungsprämie wird nur ausgezahlt, wenn das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht.

Endspurt der Förderungen für das Ausbildungsjahr 2021/2022

Die Ausbildungsprämie in Höhe von 4.000 Euro für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau gehalten haben, kann noch bis zum 15. September 2022 beantragt werden. Damit ist es möglich, die Ausbildungsprämie noch für Ausbildungsverhältnisse, die spätestens am 15. Februar 2022 begonnen haben, noch bis drei Monate nach Ende der Probezeit zu beantragen.

Auch die Antragsfrist für die Ausbildungsprämie Plus in Höhe von 6.000 Euro für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau gesteigert haben, läuft noch bis zum 15. September 2022. Eine Beantragung dieser Prämie ist ebenfalls für Ausbildungsverhältnisse, die spätestens am 15. Februar 2022 begonnen haben, jeweils bis drei Monate nach Ende der Probezeit möglich.

Informationen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. 


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