Zum landwirtschaftlichen Unternehmen gehören
1. |
die Haushalte der Unternehmer und der im Unternehmen Beschäftigten, wenn die Haushalte dem Unternehmen wesentlich dienen, |
2. |
Bauarbeiten des Landwirts für den Wirtschaftsbetrieb, |
3. |
Arbeiten, die Unternehmer aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung als landwirtschaftliche Unternehmer zu leisten haben. |
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