Anspruchsberechtigte Personen sind

  • Soldaten auf Zeit[1]
  • Berufssoldaten[2]
  • Hinterbliebene[3]
  • Beschädigte Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellte Zivilpersonen und ihre Hinterbliebenen[4] und
  • Beschädigte Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses.[5]

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