Anspruchsberechtigte Personen sind
- Soldaten auf Zeit[1]
- Berufssoldaten[2]
- Hinterbliebene[3]
- Beschädigte Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellte Zivilpersonen und ihre Hinterbliebenen[4] und
- Beschädigte Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses.[5]
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